Telematikinfrastruktur: Bundesschiedsamt setzt höhere Erstattungsbeträge fest

Arztpraxen erhalten höhere Kostenerstattungen für die Telematikinfrastruktur (TI). Das hat das Bundesschiedsamt im April 2022 entschieden. So werden die Pauschalen für Kartenterminals, für KIM-Dienste und weitere Anwendungen angehoben sowie neue Pauschalen eingeführt.

Die nun festgelegten Eckpunkte sehen unter anderem einen höheren Erstattungsbetrag für stationäre Kartenterminals vor; statt 595,00 € erhalten Praxen jetzt 677,50 €. Auch die Erstausstattungspauschalen, in denen zudem die Erstattungen für die Terminals beinhaltet sind, werden angehoben.

Praxen bekommen die Kosten für mindestens ein weiteres stationäres Kartenterminal erstattet, um die Komfortsignatur nutzen zu können. Bei der Komfortsignatur schaltet die Ärztin oder der Arzt mit der Eingabe seiner PIN bis zu 250 elektronische Signaturen für verschiedene Arbeitsplätze der Praxis frei (Remote-Zugriff). Dafür wird ein Kartenterminal benötigt, das – um Missbrauch zu vermeiden – an einem gesicherten Platz steht. Die Menge der Kartenterminals, die für die Komfortsignatur finanziert werden, ist dabei abhängig von der Praxisgröße, da ein Gerät über zwei Steckplätze für elektronische Heilberufsausweise (eHBA) verfügt.

Erhöhung weiterer Pauschalen

Erhöhungen wird es zudem bei verschiedenen Pauschalen für Anwendungen der Telematikinfrastruktur geben. So erhalten Praxen für die Einrichtung von KIM nun 200 € statt bislang 100 €. Der Dienst wird unter anderem für die elektronische Übermittlung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen und Arztbriefen benötigt. Auch gibt es Erstattungen der Betriebskosten für den Notfalldatensatz, den elektronischen Medikationsplan und die elektronische Patientenakte.

Aufsätze für störanfällige Kartenterminals

Zu den Aufsätzen für stationäre Kartenterminals des Herstellers Ingenico gab es ebenfalls eine Entscheidung. Danach sollen die Praxen einen Kartenterminal-Zuschlag für die betroffenen Geräte am Empfang der Praxis erhalten. Die Verhandlungspartner wurden beauftragt, die Details in einer Vereinbarung festzulegen.

Der Aufsatz soll verhindern, dass es beim Einlesen der neuen Gesundheitskarten der Generation 2.1 zu technischen Abstürzen kommt. Dieses Problem tritt seit Anfang des Jahres vermehrt auf und führt zu gravierenden Störungen des Praxisablaufs.

Keine nachträgliche Finanzierung für Mehraufwand

Die Forderung nach einer Sonderpauschale für TI-Ausgaben, die den Praxen in der Vergangenheit nicht erstattet wurden, lehnte das Schiedsamt ab. Es begründete dies damit, durch rückwirkende Beschlüsse ehemals getroffene Entscheidungen der Selbstverwaltung – einschließlich Schiedsamt – aufzuheben. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hatte eine komplette Refinanzierung der Kosten der Telematikinfrastruktur verlangt, auch für die in den letzten Jahren nicht ausgeglichenen Kosten.

Zudem bleibt es dabei, dass die Fallzahl der Jahre 2016/2017 einer Betriebsstätte maßgeblich dafür ist, wie viele Kartenterminals eine Praxis für das Notfalldatenmanagement und den elektronischen Medikationsplan zusätzlich erstattet bekommt. Die Forderung der KBV, aktuellere Fallzahlen heranzuziehen, wurde abgelehnt.

Zum Start der Telematikinfrastruktur hatten KBV und GKV-Spitzenverband in der sogenannten TI-Finanzierungsvereinbarung Pauschalen für die Erstausstattung (Konnektor und Kartenterminal) sowie für den laufenden Betrieb festgelegt und diese immer wieder angepasst. Mit dem weiteren Ausbau der Telematikinfrastruktur wurde die unzureichende Höhe der vereinbarten Pauschalen in der letzten Zeit immer deutlicher, nicht zuletzt deshalb, weil die Hersteller ihre Preise fortlaufend erhöht haben.

Nach dem Beschluss des Bundesschiedsamtes werden KBV und GKV-Spitzenverband die Finanzierungsvereinbarung nunmehr anpassen. Die Auszahlung der Kostenpauschale erfolgt anschließend wie bisher über die Kassenärztlichen Vereinigungen.

Tab. Anpassungen in der Finanzierungsvereinbarung zur Telematikinfrastruktur

Pauschale

bisherige Erstattung

neue Erstattung

Pauschalen für Kartenterminals und Konnektoren

Erstausstattungspauschale (für Konnektor und stationäres Kartenterminal)

  
 
  • bis zu drei Ärztinnen/Ärzte in der Praxis
 

1549,00 €

1661,50 €

 
  • Vier bis zu sechs Ärztinnen/Ärzte in der Praxis
 

2084,00 €

2309,00 €

 
  • mehr als sechs Ärztinnen/Ärzte in der Praxis
 

2619,00 €

2956,50 €

Stationäre Kartenterminals für Notfalldatenmanagement/elektronischen Medikationsplan

595,00 € pro Gerät

677,50 € pro Gerät

Zusätzliches Kartenterminal für Komfortsignatur (Anzahl der Terminals abhängig von der Praxisgröße)

Keine

677,50 € pro Gerät

Aufsatz für störanfällige Kartenterminals des Herstellers Ingenico

Keine

Höhe des Erstattungsbetrags noch offen*

Austausch defekter Konnektoren

Keine

Wird bei Bedarf über KVen erstattet (bundesweites Budget von vier Millionen € vereinbart)

Pauschalen für Anwendungen der Telematikinfrastruktur

Notfalldatenmanagement/elektronischer Medikationsplan: Pauschale für Konnektor-Update

380 €

530 €

Notfalldatenmanagement/elektronischer Medikationsplan: Integrationspauschale für PVS-Update

150 €

400 €

KIM / Elektronischer Arztbrief: Einrichtungspauschale

100 €

200 €

Elektronische Patientenakte: Integrationspauschale für PVS-Update

150 €

350 €

Neue Betriebskostenpauschalen für:

  
 
  • Notfalldatenmanagement
 

Keine

5,25 € je Quartal

 
  • Elektronischer Medikationsplan
 

7,50 € je Quartal

 
  • Elektronische Patientenakte
 

23,25 € je Quartal

*KBV und GKV-Spitzenverband werden dazu in Kürze eine Vereinbarung treffen.

 

Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung