Von GOÄ bis Umsatzsteuer: Anti-Aging richtig abrechnen!

Dieter Jentzsch. Patientinnen und Patienten sprechen heute ihre Hautärzte immer wieder auf Methoden oder Mittel an, jünger auszusehen. Dabei werden meist Aspekte der Ernährung, der Lebensführung ganz allgemein, kosmetische oder ästhetisch-chirurgische Behandlungen angesprochen. Nach § 1 der GOÄ dürfen Ärztinnen und Ärzte nur Leistungen berechnen, die nach der ärztlichen Kunst für eine medizinisch notwendige ärztliche Versorgung erforderlich sind.


Um das gesamte Angebot unserer Plattform nutzen zu können, loggen Sie sich bitte mit Ihren Nutzerdaten ein.