Vitamin D3: Wann zahlt die Krankenkasse für Diagnostik und Supplementation?

Welche Voraussetzungen gelten für die Erstattung der Vitamin-D3-Supplemente? Was sagen die Arzneimittelrichtlinien in Bezug auf Vitamin D3?

Hinsichtlich der Erstattung der Labordiagnostik bei Verdacht auf einen Vitamin-D3-Mangel einer Patientin oder eines Patienten heißt es bei verschiedenen Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen)1,2,3:

  • In der Regel wird die Vitamin-D3-­Labordiagnostik von den Krankenkassen erstattet, wenn „ein behandlungsbedürftiger Mangel“ vorliegt bzw. „eine medizinische Notwendigkeit besteht“. Letzteres liegt im ärztlichen Ermessen.
  • Klinisch manifest ist ein Vitamin-D3-Mangel z. B. bei Rachitis oder Osteomalazie.
  • Wenn die Grundleistung eine GKV-Leistung ist, kann auch die Verlaufskontrolle abgerechnet werden.
  • Eine routinemäßige Vitamin-D3-Messung im Sinne eines Screenings ist keine Kassenleistung und muss von den Patientinnen und Patienten selbst getragen werden.

Diese Angaben gelten in der Regel auch für den labordiagnostischen Nachweis eines Mangels anderer Biofaktoren.4,5 Weitere Informationen geben die KVen der jeweiligen Bundesländer.

Welche Voraussetzungen gelten für die Erstattung der Supplemente?

Zum Ausgleich eines Vitamin-D3-Mangels empfiehlt sich eine Supplementierung mit zugelassenen Arzneimitteln und nicht mit Nahrungsergänzungsmitteln. Die meisten Arzneimittel, die Vitamin D3 enthalten, sind nicht verschreibungspflichtig und daher von der Erstattungsfähigkeit der GKV ausgeschlossen. In der Anlage 1 der Arzneimittelrichtlinien sind allerdings Ausnahmen aufgelistet, wann nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel in der Behandlung schwerwiegender Krankheiten und bei Einnahme bestimmter Medikamente trotzdem verordnet werden dürfen:6,7

  • Vitamin D3 ist bei ausreichender alimentärer Calciumzufuhr auch als Monopräparat erstattungsfähig und zwar zur Behandlung der manifesten Osteoporose,8
  • zeitgleich zur Steroidtherapie bei Erkrankungen, die voraussichtlich einer mindestens sechsmonatigen Steroid­therapie mit wenigstens 7,5 mg Prednisolonäquivalent bedürfen
  • oder bei einer Bisphosphonat-Behandlung.

Zur Supplementierung sind Tagesdosen von 800 bis 2.000 IE, bei anhaltendem Mangel oder Personen mit Resorptions­störungen mitunter höhere Vitamin-D3-Dosen bis 6.000 IE nötig.

1 www.kvno.de/fileadmin/shared/pdf/online/newsletter/VIN/VIN_01_2015_2.pdf
2 www.kvb.de/fileadmin/kvb/Mitglieder/Verordnungen/VO-aktuell/2018/KVB-VA-180927-WIS-Vitamin-D.pdf
3 www.kbv.de/tools/ebm/html/32413_2900905994220274638144.html
4 www.gf-biofaktoren.de/fileadmin/gfbiofaktoren/pdfs/Tabelle-Laborkosten-Biofaktoren.pdf
5 Weitere Informationen zur Labordiagnostik, auch von anderen Biofaktoren: www.ganzimmun.de
6 www.kbv.de/media/sp/Schnelluebersicht_Arzneimittel.pdf
www.kvmv.de/pdflink/de/ca595340-57ca-11e5-a989-0242ac11002b/Aenderungen-der-Arzneimittel-Richtlinie-Anlage-1-Nummer-11-Vitamin-D.pdf
8 Weitere Informationen zu Vitamin D3 bei Osteoporose: https://www.der-niedergelassene-arzt.de/kommcenter/biofaktoren/news-details/biofaktoren/volkskrankheit-osteoporose-auf-die-optimale-vitamin-d3-versorgung-achten-1

 

► Mehr zur Osteoporose lesen Sie im Beitrag  Volkskrankheit Osteoporose: Auf die optimale Vitamin-D3-Versorgung achten

 

Dr. rer. nat. Daniela Birkelbach